Bitte beachten: Maskenpflicht bis zum Sitzplatz!
Es gilt der Hygieneplan 5.0 des Hessischen Kultusministeriums, d. h. für die Schülerinnen und Schüler besteht Maskenpflicht bis sie ihren festen Sitzplatz in der Schule eingenommen haben.
Es gilt der Hygieneplan 5.0 des Hessischen Kultusministeriums, d. h. für die Schülerinnen und Schüler besteht Maskenpflicht bis sie ihren festen Sitzplatz in der Schule eingenommen haben.