Corona-Update (Aufenthalt Risikogebiet Urlaubsreise)

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

gerne möchten wir Sie im Zusammenhang mit dem Ende der Ferien noch mal über die aktuell in Hessen geltenden Bestimmungen und Regelungen für Reiserückkehrer und Reiserückkehrerinnen informieren.

Nach der Ersten Verordnung zur Bekämpfung des Coronavirus in der aktuell gültigen Fassung gilt für Personen, die aus sogenannten Risikogebieten nach Deutschland einreisen grundsätzlich die Pflicht sich unverzüglich nach der Einreise für 14 Tagen häuslich abzusondern (Quarantäne) und sich für diesen Zeitraum ständig dort aufzuhalten. Das örtlich zuständige Gesundheitsamt ist umgehend zu kontaktieren. Diese Regelung gilt für alle Einreisende aus Risikogebieten, auch für Schülerinnen und Schüler.

Eine Ausnahme von dieser Pflicht zur Absonderung gilt unter anderem dann, wenn diese Personen über ein ärztliches Zeugnis über das Vorliegen eines negativen Testergebnisses verfügen, welches nach den Kriterien der Verordnung zur Testpflicht von Einreisenden aus Risikogebieten erstellt wurde.

https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/verordnungen-und-allgemeinverfuegungen

Die Verordnung zur Testpflicht von Einreisenden aus Risikogebieten sieht für diesen Personenkreis zudem die Verpflichtung vor einen Nachweis über das Vorliegen eines negativen Testergebnisses auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 auf Verlangen des Gesundheitsamts diesem vorzulegen.

https://www.gesetze-im-internet.de/rgebeinrtestpflv/BJNR622000020.html

Sollte sich Ihr Kind in den letzten 14 Tagen vor Schulbeginn in einem Risikogebiet aufgehalten und noch keine Testung vorgenommen haben, verweisen wir dringend auf die in diesem Fall derzeit vorgeschriebene Corona-Testpflicht, sowie die Quarantäneverpflichtung. Der Besuch der Schule ist nur mit einem negativen Testergebnis, bzw. mit einem geeigneten Nachweis über den im Zusammenhang unbedenklichen Gesundheitszustand, rechtlich zulässig.

Im Namen der Schulgemeinschaft herzlichen Dank für Ihre Mitwirkung!