Schul- und Unterrichtsbetrieb nach den Osterferien

Es gibt neue Regelungen des Hessischen Kultusministeriums zum Unterricht ab dem 19.4.21. Es bedeutet, dass der Unterricht nach den Osterferien so fortgesetzt wird, wie er auch vor den Osterferien stattfand:
Präsenzunterricht als Wechselunterricht für die geteilten Gruppen nach A- und B- Wochen für die Jahrgangsstufen 5, 6 und  Q2, Präsenzunterricht in den Abschlussklassen 9H und 10R, sowie die Intensivklassen.
Die weiteren Jahrgangsstufen werden im Distanzunterricht unterrichtet. Die Abiturprüfungen finden wie geplant statt. Die Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 wird weiterhin angeboten. Die Anmeldungen für die Notbetreuung wird wie bisher vorgenommen.

Neu ist eine Testpflicht u.a. für alle Schülerinnen und Schüler. Beachten Sie hierzu unbedingt die Regelungen des Hessischen Kultusministeriums auf der Homepage des Hessischen Kultusministeriums. Sie finden dort auch den Elternbrief in vereinfachter Sprache und in Fremdsprachen.

ELTERNBRIEF VOM 12. APRIL 2021