Durchführung von Antigen-Selbsttests (SARS-CoV-2)

1.4.2021

Liebe Eltern,

heute beginnen die Osterferien und ich danke Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung der Schule in diesen herausfordernden Zeiten.

Ab nach den Osterferien sollen Selbsttests in Schulen freiwillig stattfinden. Beachten Sie hierzu bitte die beigefügten Regelungen.

An der Schule wird wie folgt verfahren: In der A-Woche finden die freiwilligen Testungen der Schülerinnen und Schüler im Präsenzunterricht in den normalen nach Stundenplan vorgesehenen Klassen- oder Fachräumen in der 1. Stunde montags und mittwochs, in der B-Woche in der 1. Stunde montags und donnerstags statt. Der Selbsttest wird in Anwesenheit der jeweils unterrichtenden Lehrkraft durchgeführt. Erläuterungen hierzu finden Sie ebenfalls in den Anlagen. Für den ersten Schultag nach den Osterferien ist hierbei besonders zu beachten, dass nur diejenigen Schülerinnen und Schüler sich selbst testen dürfen, die die schriftliche  Einverständniserklärung hierzu bei sich haben und vorweisen. Die Klassenlehrkräfte und die Tutorinnen und Tutoren sammeln dann die schriftliche Einverständniserklärung ihrer Klasse/Tutorengruppe ein und geben sie im Sekretariat ab. Zur Unterstützung der Lehrkräfte wurde das DRK angefragt.

Besprechen Sie als Eltern die Selbsttestung bitte mit Ihren Kindern.

Es wird davon ausgegangen, dass sich das Testen einspielen wird. Es ist sicherlich wichtig, dass die Klassenlehrkräfte und Tutorinnen und Tutoren mit ihren Klassen im Vorfeld die Situation und die Selbsttestung besprechen und auch den Umgang in der Gruppe bei einem möglichen positiven Testergebnis, so dass es nicht zu einer Ausgrenzung der positiv getesteten Person kommt.

Ich wünsche Ihnen schöne Ostertage.

Mit freundlichen Grüßen

Cornelia Kohl

Durchführung von Antigen-Selbsttests zum Nachweis SARS-CoV-2 in Schulen

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