Intensivklassen an der AvH

Schulbezogenes Förderkonzept zu den Intensivklassen an der Alexander-von-Humboldt-Schule in Viernheim

1)      Intensivklassen

Die Intensivklasse ist für Kinder vorgesehen, die bei der Anmeldung an einer Regelschule nicht über die für den Schulbesuch erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse verfügen. Über die Teilnahmeverpflichtung und die Zuweisung entscheidet das zuständige staatliche Schulamt.

Intensivklassen sind eigene Lerngruppen mit in der Regel nicht weniger als 12 und nicht mehr als 16 Schülerinnen und Schülern. Im Schuljahr 2020/21 gibt es zwei Intensivklassen.

Die Kinder sind im Alter zwischen 10 und 16 Jahren. Ihre Deutschkenntnisse reichen von komplettem Anfänger bis Niveau A1. Sie kommen aus unterschiedlichsten Ländern. Die Herkunftsländer reichen von Syrien über Rumänien, Bulgarien, Polen etc. Bei Kindern aus Krisengebieten ist durchaus mit auffälligem Verhalten zu rechnen, da sie traumatisiert sein können.

Der Umfang der Wochenstundenzahl an der AvH im Schuljahr 2020/21 beträgt 22 Stunden.

Die Maßnahme dauert für die einzelne Schülerin/den einzelnen Schüler in der Regel nicht länger als ein Schuljahr; über eine Verkürzung oder Verlängerung um höchstens ein weiteres Schuljahr entscheidet die Klassenkonferenz.

1.1)      Ziel der Sprachfördermaßnahme Intensivklasse

Ziel der Sprachfördermaßnahme Intensivklasse ist es, die Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache so zu fördern, „dass sie befähigt werden, die deutsche Sprache in Wort und Schrift zu beherrschen, entsprechend ihrer Eignung gleiche Bildungs- und Ausbildungschancen zu erhalten und zu den gleichen Abschlüssen geführt zu werden wie ihre Mitschülerinnen und Mitschüler deutscher Sprache. Damit soll zugleich ein Beitrag zur gesellschaftlichen Integration dieser Schülerinnen und Schüler geleistet werden“. (Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV) vom 19. August 2011 (Abl. S. 546), zuletzt geändert  durch Verordnung vom 29. April 2014 (Abl. S.234).)

2)      Stundenverteilung

Die 22 Wochenstunden werden wie folgt erteilt:

-  18 Wochenstunden Deutsch

-  2 Wochenstunden Englisch

-  2 Wochenstunden DaZ Mathematik/Naturwissenschaften/Erdkunde

Das Fach „DaZ Mathematik/Naturwissenschaften/Erdkunde“ wird wegen der Heterogenität der Gruppe nicht im klassischen Sinne unterrichtet. Ziel dieses Unterrichts ist viel mehr, die Vermittlung des dafür erforderlichen Wortschatzes und der Fachterminologie.

Für den Englischunterricht gilt, zunächst das Niveau aller Kinder zu diagnostizieren und danach so viel Sprachpraxis wie möglich zu ermöglichen, sowie Grammatiklücken zu füllen.

3)      Regelklasse und Intensivklasse

Da jeder Intensivschüler die Möglichkeit bekommen sollte, täglich 6 Stunden Unterricht zu besuchen, sehen wir an der AvH, zusätzlich zu den 22 Wochenstunden, die in der Intensivklasse erteilt werden, 8 Stunden Unterricht in der Regelklasse vor. Hierzu werden von der jeweiligen Klassenlehrerin der Intensivklasse nach Absprache mit den Zweigleiterinnen geeignete Klassen ausgewählt. Dies soll den Weg für die Intensivschüler zum späteren vollständigen Übergang in die Regelklasse ebnen. Die Intensivschüler können so erste Kontakte zu gleichaltrigen deutschsprachigen Schülern knüpfen und an anderen Fächern teilnehmen (Musik, Sport, Kunst etc.), die sie in der Intensivklasse nicht haben. Dieses Prozedere ist ein wichtiger Beitrag zur schrittweisen Integration der Intensivschüler. In „Erfolgreich Deutsch lernen: Grundlagen und praxisorientierte Anregungen für den Unterricht in Intensivklassen und Intensivkursen“ herausgegeben vom HKM  in 2015 wird dies auf S. 10 so empfohlen.

Nach Bestimmung der jeweiligen Klasse für einen Intensivschüler, erhält dieser Schüler einen Stundenplan dieser Klasse und wird von der Klassenlehrerin der Intensivklasse angeleitet, welchen Unterricht er in dieser Klasse besuchen wird.

Die Klassenlehrerin der Intensivklasse informiert den Klassenlehrer der Regelklasse über den Besuch. Ein Stundenplan des Intensivschülers wird ins Klassenbuch geklebt. Die jeweiligen Fachlehrer kontrollieren die Anwesenheit des Intensivschülers anhand des Planes im Klassenbuch. Ein regelmäßiger Austausch der Fachlehrer mit den Intensivklassenlehrerinnen ist sehr erwünscht und sinnvoll.

4)      Verbalbeurteilung und Benotung in der Intensivklasse

Die Schüler der Intensivklasse bekommen eine verbale Beurteilung in Textform mit Kopfnoten (Sozialverhalten, Arbeitsverhalten) und Fehltagen/-stunden zum Ende des Halbjahres und zum Ende des Schuljahres ausgehändigt.

5)      Übergang in die Regelklasse

Nach absolviertem ersten Jahr in der Intensivklasse, entscheidet die Klassenkonferenz darüber, ob ein Schüler das erforderliche Niveau (A2) erreicht hat und in der Lage ist, am Unterricht der Regelklasse erfolgreich teilzunehmen.

Sollte dies der Fall sein, werden die Eltern des Schülers und der zukünftige Klassenlehrer, sowie Zweigleiterin und Schulamt über den Übergang informiert.  Sollte dies nicht der Fall sein, entscheidet die Klassenkonferenz über den zusätzlichen Zeitraum, den der Schüler weiterhin in der Intensivklasse verbleiben soll.

Schüler, die in die Regelklasse übergehen, haben Anspruch auf zwei bis vier Stunden zusätzlicher DaZ-Förderung am Nachmittag.

6)    Zeugnis und Benotung in der Regelklasse

Um Unsicherheiten vorzubeugen, wie die Intensivklassenschüler zu benoten sind, die in die Regelklassen übergehen, hier aktuelle Richtlinien:

Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV)

Siebter Teil – Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache ? Dritter Abschnitt – Leistungsanforderung und Leistungsbewertung

§ 56 VOGSV – Benotung

1.       
In der Grundstufe (Primarstufe) und der Mittelstufe (Sekundarstufe I) der allgemein bildenden Schule sind insbesondere in den ersten beiden Schulbesuchsjahren die individuellen Leistungsfortschritte der betroffenen Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen.

2.      
In dieser Zeit ist auf sprachlich bedingte Defizite besonders Rücksicht zu nehmen.

3.      
Die Benotung ist eine pädagogische Entscheidung, die die individuellen Lernfortschritte vor dem Hintergrund des jeweiligen Standes des Erwerbs der deutschen Sprache bewertet.

4.      
Die Benotung insbesondere im Fach Deutsch sowie in den Fächern, in denen sprachliche Aspekte von Bedeutung sind, kann in dieser Zeit durch eine verbale Beurteilung über die mündliche und schriftliche Ausdrucks- und Verständigungsfähigkeit ersetzt oder ergänzt werden.

 

Selbiges findet sich in der Verordnung zum Schulbesuch von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache vom 05. August 2008 (ABl. 9/2008 S. 430), geändert durch Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schulbesuch von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache vom 09. Dezember 2009 (ABl. 12/2009 S. 850) Gült. Verz. Nr. 7200

Zeugnis und Benotung

Es besteht in der Regel Notenschutz für ein bis maximal zwei Schuljahre. In den Fächern, in denen deutsche Sprachkenntnisse vorausgesetzt werden, erfolgt zunächst keine Benotung bzw. gegebenenfalls positive Noten oder eine Bewertung von mündlichen Leistungen. Die Benotung in den übrigen Fächern mit nichtsprachlichem Schwerpunkt ist möglich.