Inklusion an der AvH

Die rechtlichen Grundlagen zur Inklusion sind im Hessischen Schulgesetz sowie in der „Verordnung über Unterricht, Erziehung und sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen (VOSB)" geregelt.

Hessen bietet vielfältige Möglichkeiten, den individuellen Bedürfnissen aller Schülerinnen und Schüler zu entsprechen, ihnen eine optimale Förderung, hochwertigen Unterricht sowie den bestmöglichen Abschluss zu ermöglichen. So können Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen und Behinderungen sowohl im inklusiven Unterricht an der allgemeinen Schule als auch an der Förderschule unterrichtet und gefördert werden. (Hess.Schulgesetz)

Wir, die Alexander-von-Humboldt Schule, wollen unseren Beitrag hierzu leisten.

Die Schülerinnen und Schüler erwerben Grundkenntnisse und Kompetenzen in verschiedenen Bereichen. Ihnen werden Strategien und Techniken für selbstständiges und lebenslanges Lernen vermittelt. Es gilt Stärken auszubauen, Schwächen zu mindern, sie in ihrem Selbstwertgefühl, ihrem Selbstvertrauen und ihrem sozialen Verantwortungsbewusst- sein zu stützen, zu stärken und zu festigen.

Aufgrund einer guten kooperativen Zusammenarbeit zwischen der Biedensand-Schule Lampertheim und der Alexander-von-Humboldt Schule können die Voraussetzungen geschaffen werden, einer Teilnahme am Regelunterricht in Form einer inklusiven Beschulung. Grundsätzlich ist der Berufsorientierende Abschluss in dem Schulzweig Hauptschule möglich.

Ansprechpartner: Viola Nickel, Zweigleitung Hauptschule