VSS (Verlässliche Schule)
Unterstützung bei kurzfristigem Ausfall von Lehrkräften
Bei einem kurzfristigen Ausfall von Lehrkräften können Schulen im Rahmen der Verlässlichen Schule auch auf externe Kräfte zurückgreifen. Den Schülerinnen und Schülern wird es so ermöglicht, die ausgefallene Unterrichtsstunde sinnvoll zu nutzen, auch wenn keine andere Lehrkraft der Schule für die Vertretung zur Verfügung steht.
Zeitlicher Umfang der Verlässlichen Schule
Für die weiterführenden Schulen gilt, dass die Schulen in eigener Zuständigkeit Maßnahmen zur Gewährleistung einer verlässlichen Schulzeit von mindestens fünf Zeitstunden am Vormittag treffen, indem sie ein schulinternes Vertretungskonzept erarbeiten. Auf Beschluss der Schulkonferenz kann im Schulprogramm hiervon ab Jahrgangsstufe 8 abgewichen werden.
Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet über die Eignung der externen Kräfte und kann bei der Auswahl auch Anbieter von Personaldienstleistungen berücksichtigen. Den Schulen stehen für den Einsatz von externen Kräften entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung.
Bewerbung als Vertretungskraft
Zur Sicherstellung der verlässlichen Schulzeit können auch Kräfte, die nicht der Schule angehören, beschäftigt werden.
Interessierte Personen, die im Rahmen der Verlässlichen Schule tätig werden möchten, wenden sich direkt an die Schule, um den Bedarf zu erfragen. Entsprechende Einstellungen laufen über die jeweilige Schule. Die Stellen werden nicht zentral vermittelt.
VSS-Dokumente zum Download:
Interessensbekundung zur Mitarbeit im Rahmen von "Verlässlicher Schulzeit"
Notwendige Formulare für VSS-Neueinstellung
befristeter Arbeitsvertrag nach Anlage 2
Formular zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses
HBS Personalbogen Verlässliche Schule 2024
Merkblatt Belehrung externe Kräfte