Schulprogramm
Das Hessische Schulgesetz sieht für jede Schule die Entwicklung eines Schulprogramms vor (HSchG § 127b).
Das Schulprogramm trifft Festlegungen zu folgenden Punkten:
- Rahmen, in dem die Schule ihre pädagogische Verantwortung für die eigene Entwicklung und die Qualität ihrer Arbeit wahrnimmt
- Ziele der pädagogischen Arbeit in Unterricht, Erziehung, Beratung und Betreuung unter Berücksichtigung des allgemeinen Bildungs- und Erziehungsauftrages
- wesentliche Mittel zum Erreichen dieser Ziele und
- erforderliche Formen der Zusammenarbeit der Lehrerinnen und Lehrer
Darüber hinaus trifft das Schulprogramm Aussagen zu den Bereichen:
- Beratungsbedarf
- Organisationsentwicklung
- Personalentwicklung
- Fortbildungsbedarf der Lehrkräfte
Von diesen Vorgaben ausgehend hat die Alexander-von-Humboldt-Schule auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme ein Schulprogramm entwickelt, das auf die spezifischen Gegebenheiten der Schule abgestimmt ist.
Viernheim, im Februar 2020
Jens Römer