Schulprogramm

Das Hessische Schulgesetz sieht für jede Schule die Entwicklung eines Schulprogramms vor (HSchG § 127b).

Das Schulprogramm trifft Festlegungen zu folgenden Punkten:

  • Rahmen, in dem die Schule ihre pädagogische Verantwortung für die eigene Entwicklung und die Qualität ihrer Arbeit wahrnimmt
  • Ziele der pädagogischen Arbeit in Unterricht, Erziehung, Beratung und Betreuung unter Berücksichtigung des allgemeinen Bildungs- und Erziehungsauftrages
  • wesentliche Mittel zum Erreichen dieser Ziele und
  • erforderliche Formen der Zusammenarbeit der Lehrerinnen und Lehrer

 

Darüber hinaus trifft das Schulprogramm Aussagen zu den Bereichen:

  • Beratungsbedarf
  • Organisationsentwicklung
  • Personalentwicklung
  • Fortbildungsbedarf der Lehrkräfte

Von diesen Vorgaben ausgehend hat die Alexander-von-Humboldt-Schule auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme ein Schulprogramm entwickelt, das auf die spezifischen Gegebenheiten der Schule abgestimmt ist.

 

Viernheim, im Februar  2020

Jens Römer

Schulprogramm der AvH zum Download