Schulordnung der Alexander-von-Humboldt-Schule

Unsere Schule ist der Ort, an dem wir voneinander lernen und miteinander leben. Dies geschieht in gegenseitigem Respekt aller Beteiligten.
  • Wir hören einander zu, sind höflich und helfen einander. Die Entwicklung sozialer Gesinnung und sozialen Verhaltens sind zentrale Lernziele unserer Schule.
  • Wir besprechen und entscheiden auftretende Probleme gemeinsam. Dabei lernen wir, Konflikte sinnvoll und fair zu lösen. Wir achten die Rechte von Minderheiten.
  • Wir lehnen jede Form der Gewaltanwendung – in Worten und Taten – ab. Verantwortliche werden zur Rechenschaft gezogen.
  • Wir übernehmen die Verantwortung für unsere Schule. Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie Eltern und Erziehungsberechtigte arbeiten zusammen bei der Gestaltung von Schule und Unterricht.
  • Unser Schulprogramm enthält Leitideen und Vorhaben, die den aktuellen Stand und die Zielvorstellungen für die Entwicklung unserer Schule formulieren.

Diese Grundsätze und alle folgenden Regelungen sind verbindlich für alle Personen, die sich im Schulhaus aufhalten.

 

1.) Unterrichtsbeginn:

Die Unterrichtsstunden sind wie folgt festgelegt:

 

1. Stunde

07.45 - 08.30 Uhr

 

 

 

 

2. Stunde

08.30 - 09.15 Uhr

 

 

 

20-Minuten-Pause

3. Stunde

09.35 - 10.20 Uhr

 

 

 

 

4. Stunde

10.20 - 11.05 Uhr

 

 

 

25-Minuten-Pause

5. Stunde

11.30 - 12.15 Uhr

 

 

 

 

6. Stunde

12.15 - 13.00 Uhr

 

 

 

 

7. Stunde

13.00 - 13.45 Uhr

Mittagspause

 

 

 

8. Stunde

13.45 - 14.30 Uhr

Doppelstunde

9. Stunde

14.30 - 15.15 Uhr

 

 

 

15-Minuten-Pause

10. Stunde

15.30 - 16.15 Uhr

Doppelstunde

11. Stunde

16.15 - 17.00 Uhr

1.1 Nach dem ersten Gong zur ersten Stunde begeben sich die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte zu den Unterrichtsräumen.

1.2 Erscheint fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn keine Lehrkraft, so meldet die Klassensprecherin/der Klassensprecher bzw. deren Stellvertreterin/dessen Stellvertreter dies im Sekretariat.

1.3 Wer nicht am Sportunterricht teilnimmt, hält sich grundsätzlich in den Sportstätten auf.

2.) Unterrichtsfreie Zeiten / Pausen:

2.1 Während der großen Pausen verlassen die Schülerinnen und Schüler die Unterrichtsräume, das gesamte Obergeschoss und die Flure der Fachräume. Die Lehrkraft sorgt dafür, dass die Fenster im Raum geschlossen werden und schließt ihn ab.

2.2 In den Pausen verhalten sich alle so, dass niemand belästigt oder gefährdet wird. Ball-, Wurf- und Laufspiele sind nur im Freien auf den vorgesehenen Flächen gestattet.

2.3 Schneeballwerfen sowie Spiele und Verhaltensweisen, durch die Schülerinnen und Schüler sich und andere gefährden, müssen auf dem gesamten Gelände unterbleiben. Gleiches gilt für das Fahren mit Inlinern, Rollerblades, Skateboards, Fahrrädern, Motorrollern und ähnlichen Fahrzeugen.

2.4 Bei Meinungsverschiedenheiten wenden sich die Schülerinnen und Schüler an die Aufsichtsführenden Lehrer und Lehrerinnen.

2.5 Schülerinnen und Schüler dürfen erst mit Eintritt in die Oberstufe (E-Phase bis Q3/4) das Schulgelände in den unterrichtsfreien Zeiten verlassen. Auf Nachfrage der aufsichtführenden Lehrkraft muss ein Schülerausweis vorgezeigt werden. Beim Zuwiderhandeln tritt ein Maßnahmenkatalog in Kraft (Einzelheiten werden durch die Vereinbarung „Maßnahmenkatalog“ geregelt. Diese ist ein Bestandteil der Schulordnung).

In der Mittagspause dürfen Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I (JG 5 – JG 10) das Schulgelände nur mit schriftlicher Erlaubnis der Erziehungsberechtigten verlassen. Die Eltern und Erziehungsberechtigten entbinden in diesem die Schule von der Aufsichtspflicht und übernehmen diese selbst. Anträge können nur zum Schuljahresbeginn und nicht je nach Bedarf gestellt werden.

Verlassen Schülerinnen oder Schüler das Grundstück, entfällt die Aufsichtspflicht der Schule.

3.) Rauchen / E-Zigaretten / Alkohol / Drogen / Energydrinks etc.:

Der Konsum und das Mitbringen von Alkohol, Zigaretten und anderen Drogen sind auf dem gesamten Schulgelände verboten. Taurinhaltige Getränke sind verboten.

4.) Ordnung im Schulgebäude und in den Unterrichtsräumen:

Das Schulgelände und das Schulgebäude sind handyfrei Zone – auch für Eltern.

Im Gebäude gilt grundsätzlich die Regel, dass man sich ruhig verhält und ruhig bewegt.

4.1    In die Schule sind von den Schülerinnen und Schüler keine Gegenstände mitzubringen, die nicht im direkten Zusammenhang mit dem Unterricht stehen.

Dies gilt im Besonderen für störende und gefährdende Gegenstände.

Das Benutzen von Handys, elektronischen Abspiel- und Aufnahmegeräten und digitalen Medien (z. B. Smartwatch) ist den Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände verboten. Bei Verstößen hiergegen wird das Gerät eingezogen und kann frühestens ab 16:00 Uhr am gleichen Schultag bei der Schulleitung abgeholt werden.

Das Fotografieren und Filmen von Lehrkräften und Schülerinnen und Schüler in der Schule ist zu jeder Zeit strikt untersagt. Davon ausgenommen sind Aufnahmen zu schulischen Dokumentationszwecken im Auftrag der aufsichtführenden Lehrkraft mit ausdrücklicher Genehmigung der Erziehungsberechtigten.

Von dieser Regelung nicht betroffen ist die von einer Lehrkraft angewiesene / erlaubte Benutzung des Handys für unterrichtliche Zwecke.

Beim Verlust des Gerätes übernimmt die Schule keine Haftung.

Das Mitbringen von Handy und anderen elektronischen Medien zu Prüfungen, Klassenarbeiten und Tests gilt als Täuschung / Täuschungsversuch. Die technischen Medien sind vor Beginn bei der Aufsicht abzugeben.

4.2 In jeder Klasse werden Ordnungsdienste eingeteilt.

4.3 Jede Lerngruppe ist verpflichtet den Unterrichtsraum in ordentlichem Zustand zu verlassen. Alle Lehrkräfte stellen dies sicher.

4.4 Die Durchführung des Cluster-Dienstes wird von der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer stichprobenartig überprüft.

4.5 Die Fundsachen sind beim Hausmeister abzugeben.

4.6 Die Türen zu den Feuertreppen dürfen nur in Notfällen geöffnet werden. Der Aufenthalt auf den Treppen ist ansonsten untersagt.

4.7 Die Fach- und Klassenräume und die Sportstätten dürfen nur mit einer Lehrkraft betreten werden.

4.8 Während der Unterrichtsstunden stehen der Schulhof und die Pausenhalle als Aufenthaltsorte zur Verfügung. Nicht gestattet ist das Verweilen auf den Fluren des Obergeschosses und im Treppenhaus.

4.9 Es ist verboten, das Dach bzw. die Vordächer der Schule zu betreten.

 

5.) Abfall

5.1 Jede/r vermeidet unnötigen Müll auf dem gesamten Schulgelände.

5.2 Auf richtige Entsorgung des dennoch anfallenden Mülls ist entsprechend dem Müllentsorgungskonzept der Schule zu achten.

6.) Umgang mit Schuleigentum:

6.1 Ausgegebene Schulbücher sind direkt nach Erhalt von der Schülerin/dem Schüler einzubinden. Mit ihnen ist pfleglich umzugehen.

6.2 Schulgebäude, Unterrichtsräume, Inventar und Unterrichtsmaterialien sind so zu behandeln, dass sie keinen Schaden nehmen.

6.3 Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung sind die Erziehungsberechtigten zu Schadenersatz verpflichtet.

7.) Zufahrt / Fahrradständer

7.1 Zweiräder dürfen nur auf den vorgesehenen Plätzen im Fahrradständer und auf der Parkfläche für Motorräder, Mopeds usw. abgestellt werden.

7.2 Der Aufenthalt im Bereich des Fahrradständers ist nur für die Zwecke von An- und Abfahrt gestattet.