Lernmittelfreiheit

Hessen gehört zu den Bundesländern, in denen die so genannte Lernmittelfreiheit gilt. Schülerinnen und Schüler oder ihre Eltern müssen Lernmittel wie Schulbücher, Materialien für den naturwissenschaftlichen Unterricht oder Lernsoftware nicht auf eigene Kosten anschaffen. Die Lernmittelfreiheit gilt für Schülerinnen und Schülern an öffentlichen Schulen, beihilfeberechtigten Ersatzschulen und subventionsberechtigten privaten Ersatzschulen. Bücher können für einen bestimmten Zeitraum ausgeliehen werden, sind allerdings pfleglich zu behandeln. Andernfalls müssen entweder die Eltern oder der volljährige Jugendliche für den Schaden aufkommen.

Bestimmte Gegenstände sind von der Lernmittelfreiheit ausgenommen und müssen von den Schülerinnen und Schülern selbst mitgebracht werden. Dazu gehören zum Beispiel Schreib- und Zeichenmaterial, Taschenrechner, Musikinstrumente, sowie bestimmte Arbeitshefte (z.B. Workbook im Fach Englisch). Für die Anschaffung von Lehrmitteln wie Sportgeräten oder Wandkarten sind hingegen die Schulträger zuständig.

Öffnungszeiten:
Mittwoch, 4. Stunde

Donnerstag, 7./8. Stunde

Verantwortliche:
Fr. Geißer, Hr. Wecht