Benotung Arbeitsverhalten/Sozialverhalten

Anhaltspunkte zur Vergabe der AV/SV-Noten

Begriffsdefinition:

Sozialverhalten beinhaltet das Verhalten der Schülerinnen bzw. Schüler innerhalb der Schulgemeinschaft, im Klassensaal, in den Gängen, auf den Wegen zum Unterricht und in den Pausen.

Verstöße* gegen das Miteinander innerhalb der Schulgemeinschaft finden Niederschlag in der

Sozialverhaltensnote.

 Begriffsdefinition:

 

Arbeitsverhalten beinhaltet die Arbeitseinstellung und –haltung der Schülerinnen bzw. Schüler innerhalb der Klassen- bzw. Kursgemeinschaft.

Verstöße* bzw. Fehlverhalten werden sich in der Arbeitsverhaltensnote wiederspiegeln. So ist die Tatsache, dass ein Schüler dem Unterricht fernbleibt, verweigertes Arbeitsverhalten=Arbeitsentzug. Bleibt der Schüler vorsätzlich und/oder mit einer Lüge verbunden dem Unterricht fern, muss diese Lüge Niederschlag in der Sozialverhaltensnote finden.

Bei der Notenfindung für das Arbeits- und Sozialverhalten (AV/SV) soll sowohl die Arbeits- als auch die Sozialverhaltensnote gemittelt werden. Sollte die Note „5 bzw. 6“ im Sozialverhalten von nur einem Fachkollegen erteilt worden sein, sucht die Klassenleitung vor der Notenkonferenz das Gespräch, mit dem/der Kollegen/in. Die Note „5 bzw. 6“ wird auf der Zeugniskonferenz thematisiert, es muss eine schriftliche Begründung der Note vorliegen.

Für das Fach Sport entfällt im 9.Schuljahr die Erteilung einer AV/SV-Note. Der Sportlehrer erteilt die Leistungsnote unter Berücksichtigung der o.g. Vorgaben.

Ab ca. 5 unentschuldigten Fehltagen soll die Notenkonferenz über die Auswirkung auf die Arbeitsverhaltensnote diskutieren.

*Kriterien in der Anlage

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