Hessisches Kultusministerium informiert

Hessisches Kultusministerium informiert: Aktuelle Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,

dank Ihres vernünftigen Handelns haben wir die Omikron-Welle bislang vergleichsweise gut bewältigen können. Wohl an keinem anderen Ort, an dem sich viele Menschen treffen, gelten so gründliche Sicherheitsvorkehrungen wie an den Schulen. Ich bin den Schul-gemeinden sehr dankbar, dass der Dreiklang aus Testen, Maskentragen und einer hohen Impfquote dazu beigetragen hat, den Präsenzunterricht weitgehend aufrechtzuerhalten.

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Informationen zum Testheft/Antigen-Selbsttest

Hessisches Kultusministerium informiert

Sicherer Schul- und Unterrichtsbetrieb nach den Herbstferien 2021 (ab 25.10.2021)

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,

sechs Schulwochen liegen seit dem Beginn des Schuljahres nun hinter uns. In dieser Zeit ist in den Schulen dank des durchgehenden Präsenzunterrichts wieder viel mehr Norma-lität eingekehrt. Unser Konzept der beiden Präventionswochen nach den Sommerferien, in denen wöchentlich drei statt zwei Tests auf das Coronavirus durchgeführt wurden und eine Maskenpflicht am Platz galt, hat maßgeblich dazu beigetragen und die danach er-folgten Lockerungen insbesondere hinsichtlich des Wegfalls der Maskenpflicht am Platz ermöglicht.

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Die Hessische Landesregierung hat ab 16.9. neue Regelungen zu Corona beschlossen.

Entnehmen Sie die Regelungen für die Schulen bitte der Anlage:

Kinder-Regeln Hessen ab 16.9.21

HKM informiert: Nutzung von Videokonferenzsystemen und neuer Hygenieplan 8.0

MS TEAMS als Videokonferenzsystem kann vorerst weiter genutzt werden, da das landesweite VKS noch nicht zur Verfügung steht. Weiterlesen...

Der neue Hygieneplan (Stand 12. Juli 2021) kann hier eingesehen werden.

Weiterführende Informationen gibt es auf den Seiten des HKM.

Ministerschreiben (Sicherer Schul- und Unterrichtsbetrieb nach den Sommerferien 2021 ab 30.8.2021)

Liebe Eltern,

heute möchte ich Sie über die Planungen für das nächste Schuljahr informieren. Ich bin froh, dass Ihre Kinder während der vergangenen Wochen hessenweit alle wieder die Schule besuchen durften,... Weiterlesen

Wichtige Regelungen für den Schul- und Unterrichtsbetrieb, die z.T. schon ab dem 25.6.21 gelten.

Flyer Testpflicht und Informationen über die Coronaschutzimpfung in einfacher Sprache

Schulschreiben HKM (Impfungen für Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren vor den Sommerferien)

Sehr geehrte Schulleiterin, sehr geehrter Schulleiter, sehr geehrte Damen und Herren,

das Impfen der älteren Schülerinnen und Schüler ist ein wichtiges Puzzlestück für einen sicheren Schulbetrieb und die Rückkehr zu einem Schulalltag, wie wir ihn vor Corona kannten. Die Hessische Landesregierung möchte deshalb noch vor den Sommerferien damit beginnen, Schülerinnen und Schülern ab dem 12. Lebensjahr ein Impfangebot zu unterbreiten, damit diese im Idealfall bis zum Start des neuen Schuljahres mindestens einmal geimpft sind.

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Alle relevanten Schreiben des HKM finden Sie hier (ab Februar 2021).

Ministerschreiben (Schul- und Unterrichtsbetrieb ab 17. Mai, Versetzungsregelungen)

Liebe Eltern,
die zuletzt beschlossenen und umgesetzten Maßnahmen wie die beschleunigte Impfkampagne, die verstärkten Testungen und die so genannte Bundesnotbremse zeigen mittlerweile ihre Wirkung. Das umsichtige Verhalten der Schülerinnen und Schüler, die Disziplin der Schulgemeinden bei der Umsetzung von Hygienekonzepten und die Geduld der Familien haben dazu einen wichtigen Beitrag geleistet.
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Hier finden Sie die Anlage des Elternschreibens zur Versetzungsregelung und den Erlass vom 12.5.2021

Ministerschreiben (Auswirkungen der sog. Notbremse Bund)

Schul- und Unterrichtsbetrieb nach den Osterferien

Es gibt neue Regelungen des Hessischen Kultusministeriums zum Unterricht ab dem 19.4.21. Es bedeutet, dass der Unterricht nach den Osterferien so fortgesetzt wird, wie er auch vor den Osterferien stattfand:
Präsenzunterricht als Wechselunterricht für die geteilten Gruppen nach A- und B- Wochen für die Jahrgangsstufen 5, 6 und  Q2, Präsenzunterricht in den Abschlussklassen 9H und 10R, sowie die Intensivklassen.
Die weiteren Jahrgangsstufen werden im Distanzunterricht unterrichtet. Die Abiturprüfungen finden wie geplant statt. Die Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 wird weiterhin angeboten. Die Anmeldungen für die Notbetreuung wird wie bisher vorgenommen.

Neu ist eine Testpflicht u.a. für alle Schülerinnen und Schüler. Beachten Sie hierzu unbedingt die Regelungen des Hessischen Kultusministeriums auf der Homepage des Hessischen Kultusministeriums. Sie finden dort auch den Elternbrief in vereinfachter Sprache und in Fremdsprachen.

ELTERNBRIEF VOM 12. APRIL 2021

Durchführung von Antigen-Selbsttests (SARS-CoV-2)

1.4.2021

Liebe Eltern,

heute beginnen die Osterferien und ich danke Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung der Schule in diesen herausfordernden Zeiten.

Ab nach den Osterferien sollen Selbsttests in Schulen freiwillig stattfinden. Beachten Sie hierzu bitte die beigefügten Regelungen.

An der Schule wird wie folgt verfahren: In der A-Woche finden die freiwilligen Testungen der Schülerinnen und Schüler im Präsenzunterricht in den normalen nach Stundenplan vorgesehenen Klassen- oder Fachräumen in der 1. Stunde montags und mittwochs, in der B-Woche in der 1. Stunde montags und donnerstags statt. Der Selbsttest wird in Anwesenheit der jeweils unterrichtenden Lehrkraft durchgeführt. Erläuterungen hierzu finden Sie ebenfalls in den Anlagen. Für den ersten Schultag nach den Osterferien ist hierbei besonders zu beachten, dass nur diejenigen Schülerinnen und Schüler sich selbst testen dürfen, die die schriftliche  Einverständniserklärung hierzu bei sich haben und vorweisen. Die Klassenlehrkräfte und die Tutorinnen und Tutoren sammeln dann die schriftliche Einverständniserklärung ihrer Klasse/Tutorengruppe ein und geben sie im Sekretariat ab. Zur Unterstützung der Lehrkräfte wurde das DRK angefragt.

Besprechen Sie als Eltern die Selbsttestung bitte mit Ihren Kindern.

Es wird davon ausgegangen, dass sich das Testen einspielen wird. Es ist sicherlich wichtig, dass die Klassenlehrkräfte und Tutorinnen und Tutoren mit ihren Klassen im Vorfeld die Situation und die Selbsttestung besprechen und auch den Umgang in der Gruppe bei einem möglichen positiven Testergebnis, so dass es nicht zu einer Ausgrenzung der positiv getesteten Person kommt.

Ich wünsche Ihnen schöne Ostertage.

Mit freundlichen Grüßen

Cornelia Kohl

Durchführung von Antigen-Selbsttests zum Nachweis SARS-CoV-2 in Schulen

Einwilligungs- und Datenschutzerklärung

Ministerschreiben/Landesschülervertretung (für Schüler und Schülerinnen)

Liebe Schülerinnen und Schüler,
viele der Dinge, die uns vor der Pandemie Freude gemacht haben, sind im Moment nicht
möglich, Freundinnen und Freunde kann man nur eingeschränkt treffen, Hobbys häufig
gar nicht ausüben und auch in der Schule ändert sich regelmäßig etwas.

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Ministerschreiben (kein weiterer Öffnungsschritt vor den Osterferien)

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Schulleiterin, sehr geehrter Schulleiter, liebe Eltern,

am kommenden Montag, dem 22. März 2021, war für die Jahrgangsstufen ab Klasse 7 der Einstieg in den Wechselunterricht geplant. Dies geschah unter dem Vorbehalt und der Voraussetzung, dass bis dahin die landesweite Inzidenz den Wert von 100 nicht überschreiten würde (siehe mein Schreiben vom 9. März 2021). Sie alle haben für diesen Tag bereits mit großem Engagement die Vorbereitungen getroffen. Sicherlich haben sich gerade auch die Kinder und Jugendlichen auf diesen Tag gefreut.

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Ministeranschreiben an Eltern (Schul- und Unterrichtsbetrieb vor und nach den Osterferien)

Aktuelle Information zum Schul- und Unterrichtsbetrieb vor und nach den Osterferien, insbesondere Wechselunterricht ab dem 22. März für alle Jahrgangsstufen (mit Ausnahme der Abschlussklassen)

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Ministeranschreiben an Eltern (Maßnahmen ab 22.2.21); Notbetreuung

Aktuelles Elternschreiben des Hessischen Kultusminsteriums

Hessisches Kultusministerium Postfach 3160 65021 Wiesbaden

An alle Eltern und Erziehungsberechtigten

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

mit diesem Schreiben möchte ich Sie informieren, wie der Unterricht für Ihre Kinder vom 1. Februar 2021 an erfolgen wird.
Die täglichen Einschränkungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie zeigen erfreulicherweise erste Wirkungen.

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Download Musterbescheinigung: Nachweis über Nicht-Inanspruchnahme von Kita/Kindertagespflege/Schule bei Beantragung von Kinderkrankengeld